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Innovationsbereich V

Nicht-Technische Gelingensbedingungen und Umsetzung

Der Innovationsbereich V analysiert die nicht-technischen Gelingensbedingungen sowie die konkrete, erfolgreiche Umsetzung einer „Energie-, Wärme- und Mobilitätswende von unten“ aus soziologischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Perspektive. Diese Disziplinen verbindet die Fragestellung, welche Wechselwirkungen zwischen Flexibilität, Versorgungssicherheit und Vertrauen herrschen. Wie können nicht-technischen Gelingensbedingungen zur erfolgreichen Bereitstellung von Flexibilität, zur Kostensenkung der Energieversorgung aber auch zur Förderung von sozialem Zusammenhalt in Nachbarschaften und Quartieren bzw. Dörfern im ländlichen Raum beitragen? Wie wirken die beauftragten Kampagnen in sozialer Hinsicht?

Teilprojekt V.1

Quartiersenergiesysteme als Soziale Orte

Das Teilprojekt begreift aus soziologischer Perspektive Quartiersenergiesysteme als relevante Soziale Orte, die Zusammenhalt stiften, soziales und politisches Vertrauen schaffen können sowie Kreuzungspunkte unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen bilden.

Wir gehen davon aus, dass Quartiersenergiesysteme soziotechnische und -ökonomische Innovationen anregen und gesellschaftliche Transformation auf lokaler Ebene in Gang bringen können.

Forschende

Prof. Dr. habil. Berthold Vogel    
SOFI Göttingen

Teilprojekt V.2

Ökonomische Gelingensbedingungen

Das Teilprojekt untersucht zum einen die Strukturierung bestehender, erfolgreicher, deutscher Energiegenossenschaften und zum anderen beschäftigt es sich (auch international vergleichend) mit neuen möglichen Formen von Energy Communities.

Dazu werden umfangreiche öffentliche und nicht-öffentliche Daten semi-automatisiert gesammelt und analysiert, um die Möglichkeit zu schaffen von „best/good practices“ zu lernen. Zudem werden Bürgerworkshops zur Analyse von Bewusstseins- und Verhaltensänderungen durchgeführt.

Forschende

Prof. Dr. Michael Breitner
Universität Hannover

Teilprojekt V.3

Legitimation und rechtliche Innovationen

Die Bereitstellung der für ein stabiles Energiesystem benötigten Flexibilität kann - insbesondere durch Gesetzgeber, Regulierungsbehörde oder Netzbetreiber - einseitig vorgegeben werden, sie kann aber auch auf freiwilliger Basis vertraglich geregelt werden.

Das Teilprojekt untersucht – insbesondere aus dem Blickwinkel eines vertrauenswürdigen Energiesystems – welche Vor- und Nachteile unterschiedliche Mechanismen der Flexibilitätsbereitstellung mit sich bringen.

Forschende

Prof. Dr. Hartmut Weyer
TU Clausthal